Vertrauen

Die Verwaltung beruht auf einem gegenseitigen Vertrauensverhältnis zwischen den Eigentümern und dem Verwalter.

Dieses Vertrauensverhältnis setzt erfahrungsgemäss neben der persönlichen Zuverlässigkeit, Unparteilichkeit und geordnete Vermögensverhältnisse auch spezielle Kenntnisse wohnungswirtschaftlicher Verwaltung, kaufmännischer und technischer Geschäftsführung sowie der Finanzverwaltung und geltender einschlägiger Rechtsvorschriften voraus.
Die Verwaltungsgebühr ist ein Entgelt für diese qualifizierte Dienstleistung. Deshalb wird ihre Höhe bestimmt durch den Umfang und die Qualität der vom Verwalter zu erbringenden Leistungen.
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